Das „Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung“ mit der Forderung zur Rückvergütung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren kann unabhängig vom Hauptwohnsitz in jedem Gemeindeamt oder Stadtamt in Österreich oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder  EU Login erforderlich) unterschrieben werden.

Begründung Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung

Der ehrenamtliche Einsatz der rund 340.000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in den 4.500 Feuerwehren in Österreich ist von unermesslichem Wert für die Gesellschaft. Starkregen, Waldbrände und Sturmschäden fordern sie immer mehr und bei immer schwierigeren Einsätzen. Entsprechend hoch ist auch der Investitionsbedarf für moderne Feuerwehrfahrzeuge, Gerätschaften für die unterschiedlichsten Einsätze, Einsatzbekleidung, ein entsprechendes Rüsthaus, Betriebsmittel uvm.
In all diesen Bereichen sind die Feuerwehren stark von der hohen Teuerung der letzten Jahren in Österreich betroffen. Die Freiwilligen Feuerwehren finanzieren sich aus der großen Unterstützung von Gemeinden und Städten, Förderungen der Bundesländer, Eigenmitteln (z.B. aus Veranstaltungseinnahmen), Einsatzverrechnungen und Spenden durch die Bevölkerung sowie Unternehmen.

Bei jeder Anschaffung von Gerätschaften, Betriebsmitteln oder Arbeiten am Feuerwehrhaus wird diese Unterstützung durch die Mehrwertsteuer um ein Sechstel gekürzt. Dieses Problem wurde vom Bundes(verfassungs)gesetzgeber auch nach Jahren Diskussion zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren bislang nicht gelöst.

Es braucht mehr als Spendenbegünstigung und eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer. Die Naturkatastrophen der vergangenen Jahre und die starken Beanspruchungen der Feuerwehren haben gezeigt, dass die gerätetechnische Ausstattung der Feuerwehren im Katastrophenfall sichergestellt werden muss. Beschädigte Geräte müssen dringend repariert, alte Gerätschaften erneuert und zur Kapazitätsausweitung neue Gerätschaften angeschafft werden.
Steigende Baukosten, steigende Energiekosten, steigende Kosten für die Einsatzbekleidung, steigende Kosten bei den Betriebsmitteln und steigende Kosten für Geräte und Fahrzeuge sind ohne Unterstützung vom Bund eine immer größere Herausforderung für die Freiwilligen Feuerwehren und die Gemeinden in Österreich. Bestehende Förderung für Freiwillige Feuerwehren der Bundesländer werden dabei oft schon von der Umsatzsteuer neutralisiert.
Ein kompletter Entfall der Mehrwertsteuer ist laut Finanzministerium europarechtlich nicht möglich.

Um wichtige Investitionen zu erleichtern, soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber daher die Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Feuerwehren in Österreich nach entsprechendem Antrag eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer für zumindest folgende einsatzrelevanten Ausgaben erhalten:

• Anschaffung und Instandhaltung von allen Einsatzfahrzeugen und Gerätschaften
• Anschaffung von persönlicher Schutzbekleidung und Feuerwehrbekleidung
• Anschaffung von Gebrauchsgütern für den Feuerwehrdienst und Übungen
• Betriebskosten für den Feuerwehrdienst
o Treibstoffe wie z.B. Diesel für die Feuerwehrfahrzeuge oder Schmierstoffe für Motorsägen usw.
o Strom, Heizung und Reinigungsmittel für das Feuerwehrhaus
o Lösch- und Schaummittel sowie Bindemittel
o Telekommunikationsgebühren (Telefon Internet), Versicherungen (Unfall – Haftpflicht, KFZ)
o Schreib, Zeichen und sonstige Büromittel
• Jedweder Bau- und Sanierungsarbeiten an Feuerwehrhäusern und der dazugehörigen
Betriebsausstattung (Einrichtung, Möbel, …)

Erreicht das Feuerwehr-Volksbegehren über 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützer wird der „Gewinn“ aus der Rückerstattung für ein erfolgreiches Volksbegehren nach Abzug der BMI Gebühren an die Feuerwehrjugend Österreich gespendet (aktuell über 10.000 Euro).

NICHT gefordert wird durch das „Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung“ eine pauschale Umsatzsteuerbefreiung bzw. eine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug für Freiwillige Feuerwehren in Österreich für alle Ausgaben. Diese ist laut Informationen des Finanzministeriums auch europarechtlich gar nicht möglich.

Damit wäre für zum Beispiel folgende Einkäufe/Aktivitäten für Freiwillige Feuerwehren nach wie vor die Mehrwertsteuer auch nach Umsetzung der Forderung des Volksbegehrens fällig:
• Einkäufe für Feuerwehrfest bzw. Infrastruktur ausschließlich für Feste
• Einkauf von Essen & Getränken für Feuermitglieder
• Feuerwehrausflug zur Kameradschaftsbildung oder Besuch einer Feuerwehrmesse
• Wöchentliche Treffen zu gemeinsamen Sportabend der Feuerwehrmitglieder (z.B. am Tennisplatz) oder jeder andere Art der Kameradschaftspflege

Ziel des Volksbegehrens ist die Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz und der Vorbereitung darauf bei Übungen zu unterstützen.

Unsere Feuerwehren leisten in Millionen freiwilligen Stunden ehrenamtlich jährlich ungemein viel für die Allgemeinheit in Österreich. Wenn sie in ihrer Freizeit über Spenden oder Veranstaltungseinnahmen Geld für die dafür notwendigen Feuerwehrfahrzeuge, Einsatzgerätschaft usw. aufstellen, soll nicht ein Sechstel davon direkt durch die Mehrwehrsteuer vermindert werden.

Eine Umsatzsteuerrückerstattung wäre auch ein wichtiges und richtiges Zeichen der Wertschätzung für die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich.

Das Volksbegehren „Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung“ kann unabhängig vom Hauptwohnsitz in jedem Gemeindeamt oder Stadtamt in Österreich oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder  EU Login erforderlich) unterschrieben werden.

LOGOS für das Volksbegehren zur freien Verwendung:

22 Responses

  1. Es ist so und so unverständlich, dass die Feuerwehr Steuern zahlen muss. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und sollen auch noch das Geld für die Ausrüstung aufbringen um der Bevölkerung im Notfall helfen zu können. Die Feuerwehr ist der erste und wichtigste Ansprechpartner im Katastrophenschutz, das wird geflissentlich gerne vergessen.

  2. Die Feuerwehren gehören von der Regierung in finanziellen sowie bei den Gerätschaften unterstützt! Sie sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft!

  3. Die Feuerwehren gehören von der Regierung in finanziellen sowie bei den Gerätschaften unterstützt! Sie sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft!

  4. Vor der Leistung der Feuerwehren zu jeder Tages und Nachtzeit muss man den Hut ziehen, darum muss das von der Regierung auch finanziell unterstützt werden. Es werden Steuermilliarden in den Sand gesetzt (Benko usw.) darum sollen Steuern für Feuerwehren kein Thema sein.

  5. Selber bin ich kein aktives Mitglied (76!), aber dankbar für jeden/jede die meine Verpflichtung an der Gesellschaft für mich wahrnimmt. Als Ersatz spende ich jedes Jahr einen schönen Betrag an die hiesige FF – und auch an das RK, weil sie es sind die immer da sind, wenn sie gerufen werden. DANKE!
    Bmstr. DI (HTL) Eduard Kribernegg

    • Das Ziel ist die notwendige Grenze für die Behandlung im Nationalrat von 100.000 Unterschriften bis zum steirischen Landesfeuerwehrtag am 21. Juni 2024 zu erreichen!
      Aber umso mehr stimmen, umso besser und umso früher wir das Ziel erreichen um so stärker das Signal für eine Umsetzung der Forderung zugunsten der Feuerwehr in Österreich!

  6. Es ist so und so unverständlich, dass die Feuerwehr Steuern zahlen muss!!! Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und sollen auch noch das Geld für die Ausrüstung aufbringen um der Bevölkerung im Notfall helfen zu können. Die Feuerwehr ist der erste und wichtigste Ansprechpartner im Katastrophenschutz, das wird geflissentlich gerne vergessen!!! Oder!!!

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