FEUERWEHR VOLKSBEGEHREN
Die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich leisten ehrenamtlich jährlich Millionen Stunden. Schwierige Einsätze und Wetterereignisse fordern sie immer mehr und benötigen entsprechende Ausrüstung. Um Investitionen dafür zu erleichtern, soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber die Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Feuerwehren nach Antrag eine Rückvergütung der Mehrwertsteuer bei Ausgaben für Einsatzfahrzeuge, Gerätschaften, Einsatzbekleidung, Rüsthäuser und Betriebsmittel erhalten.
Hinter dem Anliegen stehen rund 340.000 Feuerwehrmitglieder in etwa 4.500 Feuerwehren. Gleichzeitig steigen die Kosten für Fahrzeuge, technische Geräte, Schutzbekleidung, Feuerwehrhäuser, Energie und laufende Betriebsmittel. Gerade bei Starkregen, Waldbränden und Unwettern wächst der Bedarf an moderner und zuverlässiger Ausrüstung.
Das Volksbegehren „Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung“ will deshalb eine bundesweit einheitliche Lösung schaffen. Nach einem entsprechenden Antrag sollen Feuerwehren die Mehrwertsteuer für wichtige Ausgaben des Feuerwehrdienstes zurückerhalten können. Vorgesehen sind unter anderem Anschaffung und Instandhaltung von Einsatzfahrzeugen und Gerätschaften, persönliche Schutz- und Feuerwehrbekleidung, Gebrauchsgüter für Ausbildung und Übungen sowie laufende Betriebskosten.
Dazu zählen beispielsweise Treibstoffe und Schmierstoffe, Strom und Heizung für das Feuerwehrhaus, Reinigungs-, Lösch-, Schaum- und Bindemittel, Telekommunikation, Versicherungen sowie Bürobedarf. Ziel ist es, vorhandene Fördermittel wirksamer zu machen und den Feuerwehren mehr finanziellen Spielraum für ihre eigentliche Aufgabe zu geben.
Die Initiative verweist darauf, dass sich Freiwillige Feuerwehren über Gemeinden und Länder, eigene Einnahmen, Einsatzverrechnungen und Spenden finanzieren. Steigende Preise können diese Budgets stark belasten. Nach Angaben der Initiatoren wird ein Teil der Unterstützung durch die Umsatzsteuer wieder aufgezehrt. Ein vollständiger Wegfall der Mehrwertsteuer sei laut Finanzministerium europarechtlich nicht möglich – deshalb wird eine Rückerstattung nach Antrag gefordert.