Durch den Corona-bedingten Ausfall der Feuerwehrveranstaltungen und den damit verbundenen Haussammelaktionen ist den freiwilligen Feuerwehren 2020 viel Geld entgangen, das für den Erhalt und den Ankauf von Ausrüstung und Material benötigt wird. Die Friedenslichtausgabe am 24. Dezember findet zwar statt, aber auch auf Haussammelaktionen zum Jahreswechsel wird verzichtet.
Mit der Aktion „Feuerwehr statt Feuerwerk“ soll ein starkes Zeichen für die Wertschätzung des großen ehrenamtlichen Einsatzes der Feuerwehren gesetzt werden!
Mit dem Verzicht von Feuerwerken zum Jahreswechsel 2020/21 soll aber neben der Schonung von Tier- und Umwelt auch eine Entlastung der aktuell stark beanspruchten Ambulanzen erfolgen, die erfahrungsgemäß in der Zeit um Silvester wegen Verletzungen durch Feuerwerkskörper nochmals stark zusätzlich belastet werden. Daher der Aufruf diesen Jahreswechsel auf ein Feuerwerk oder zumindest auf einen Teil der „gewohnten“ Ausgaben für Feuerwerke zu verzichten und diese an die Freiwillige Feuerwehr im Ort zu spenden.

Spenden an die Freiwillige Feuerwehr sind steuerlich absetzbar. Das heißt Sie können ihre Spende in ihrer Arbeitnehmerveranlagung bzw. ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dazu benötigt die Freiwillige Feuerwehr von Ihnen den korrekten, vollständigen Namen und das Geburtsdatum für die Spendenmeldung.
Bei einer direkt Überweisung oder Einzahlung müssen sie daher im Verwendungszweck ihr Geburtsdatum angeben.
Falls sich der Namen vom Kontoinhaber unterscheidet müssen sie diesen ebenfalls anführen.