Von 31. März 2025 bis 7. April April 2025 haben drei Volkbegehren ihren finalen Eintragungszeitraum. Daher haben alle Gemeindeämter sowie Servicestellen der Städte in Österreich länger geöffnet – an zumindest einem Tag davon bis 20 Uhr.

Nutzen Sie die Eintragungswoche und die längeren Öffnungszeiten und unterstützen Sie das wichtige Feuerwehr Volksbegehren und damit unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte!

Die erweiterten Öffnungszeiten für Eintragungen in den Gemeindeämtern und Servicestellen der Städte findet man unter https://www.bmi.gv.at/411/ oder auf der jeweiligen Website der Gemeinde.

Das „Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung“ mit der Forderung zur Rückvergütung der Mehrwertsteuer für Anschaffungen zum Feuerwehrdienst kann
unabhängig vom Hauptwohnsitz in jedem Gemeindeamt oder Stadtamt oder online via oesterreich.gv.at ( ID Austria oder EU Login erforderlich) unterschrieben werden.

Mehr auf https://feuerwehrvolksbegehren.at/

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